AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
Stand Dezember 2008§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Berlin-Stretchlimo, Inh. Thomas Preß, Berliner Str. 4a, 12529 Schönefeld (nachfolgend Vermieter genannt) und dem Mieter.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
§ 2 Mietpreise
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste welche freibleibend ist und durch Kalkulationsirrtümer jederzeit geändert werden kann. Pauschalangebote gelten immer nur für einen bestimmten Auftrag.
§ 3 Aufträge
Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand und Ablauf zweifelsfrei erkennen lassen.
Werden Aufträge für Dritte ausgeführt, ist die vereinbarte Vergütung im Zweifel vom Auftraggeber selbst zu entrichten. Mündliche Abreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Bei Auftragsänderungen während der Durchführung einer Fahrt ist der Fahrer nur berechtigt diese durchzuführen wenn diese den üblichen Umfang einer Chauffeurfahrt nicht überschreitet. Sonstige Änderungen sind mit dem Vermieter abzusprechen.
§ 4 Vergütung
Die Vergütung ist spätestens vor Auftragsbeginn fällig. Ist Rechnungsstellung vereinbart, tritt die Fälligkeit mit Erhalt der Rechnung ein. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 6% berechnet. Wird bei Verzug des Kunden ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Kunde die sich hieraus ergebenden Kosten zu tragen. Bei Auftragsannahmen ist der Vermieter berechtigt bis zu 50% des Auftragswertes als Anzahlung zu verlangen.
§ 5 Rücktritt
Es können bei Rücktritt folgende Beträge geltend gemacht werden: Bis zu 3 Monaten vor Fahrzeugnutzung 25 % der Gesamtmiete, bis 1 Monat 50 % und bis zu 1 Woche 75 %. Ab dem 6. Tag vor Fahrzeugnutzung 100 % der Gesamtmiete.
Es ist nach Absprache möglich einen Termin zu verschieben. Bereits geleistete Zahlungen werden dann nicht rückerstattet.
§ 6 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten, widerrechtlichen Schäden am und im Fahrzeug und gegenüber dem Fahrer persönlich und unbegrenzt. Dazu zählen z.B. durch Zigaretten verursachte Brandlöcher, beschädigte Gläser.
Für Schäden die durch Übermittlungsfehler oder Irrtümer im kommunikativen Verkehr mit den Kunden oder mit Dritten entsteht, trägt der Kunde, sofern der Schaden nicht von dem Vermieter verschuldet wurde.
§ 7 Schadensersatzansprüche
Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus dem Mietvertrag, gleich aus welchem Grunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters. Sollte es, aus firmeninternen Gründen, dem Vermieter nicht möglich sein ein bestimmtes vorreserviertes Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, behält sich der Vermieter die Bereitstellung eines anderen Fahrzeuges vor. Hierbei ist Berlin Stretchlimo bemüht Abweichungen zum bestellten Fahrzeug so gering wie möglich zu halten.
§ 8 Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder über den Vertrag ergeben gilt der Gerichtstand des Vermieters.
